Plus Bundesverfassungsgericht

Karlsruhe erlaubt Adoption von Stiefkindern ohne Trauschein

Ohne Trauschein das Kind des Partners adoptieren - das ging bislang nicht. Künftig schon. Das Bundesverfassungsgericht fordert eine zeitgemäße Neuregelung.

02.05.2019 UPDATE: 02.05.2019 11:49 Uhr 1 Minute, 55 Sekunden
Kinder
Karlsruhe erlaubt Adoption von Stiefkindern auch ohne Trauschein. Foto: Peter Kneffel/Illustration

Karlsruhe (dpa) - Wer die Kinder seines Partners adoptieren will, muss bislang mit diesem verheiratet sein. Künftig soll sich das ändern, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss.

Durch die bisherige Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch sei das Grundrecht auf gleiche Behandlung von Stiefkindern in unehelichen Partnerschaften

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