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Sozialgericht: Jobcenter muss Babybettwäsche zum Wechseln zahlen

Heilbronn (dpa) - Eine Hartz-IV-Empfängerin hat Anspruch auf einen zweiten Satz Babybettwäsche für ihr Kleinkind. Das Jobcenter müsse die Kosten dafür übernehmen, entschied das Sozialgericht Heilbronn. Der Anspruch auf eine Erstausstattung schließe eine zweite Garnitur ein, weil Babybettwäsche häufig gewechselt werden müsse. Es reiche nicht - wie das Jobcenter vorgeschlagen hatte - verunreinigte Bettwäsche mit einer Decke abzudecken.

30.07.2015 UPDATE: 30.07.2015 17:06 Uhr 14 Sekunden

Heilbronn (dpa) - Eine Hartz-IV-Empfängerin hat Anspruch auf einen zweiten Satz Babybettwäsche für ihr Kleinkind. Das Jobcenter müsse die Kosten dafür übernehmen, entschied das Sozialgericht Heilbronn. Der Anspruch auf eine Erstausstattung schließe eine zweite Garnitur ein, weil Babybettwäsche häufig gewechselt werden müsse. Es reiche nicht - wie das Jobcenter vorgeschlagen hatte -

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