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Verfassungsgericht billigt Mietpreisbremse

Karlsruhe (dpa) - Die umstrittene Mietpreisbremse für besonders begehrte Wohngegenden ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Die 2015 eingeführten Vorschriften verstießen weder gegen die Eigentumsgarantie noch gegen die Vertragsfreiheit oder den allgemeinen Gleichheitssatz, teilte das Bundesverfassungsgericht mit. Die Karlsruher Richter wiesen demnach die Klage einer Berliner Vermieterin bereits im Juli ab. Auch zwei Kontrollanträge des Landgerichts Berlin blieben ohne Erfolg. Die Mietenbremse soll verhindern, dass Wohnungen in manchen Gegenden unbezahlbar werden.

20.08.2019 UPDATE: 20.08.2019 17:28 Uhr 15 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Die umstrittene Mietpreisbremse für besonders begehrte Wohngegenden ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Die 2015 eingeführten Vorschriften verstießen weder gegen die Eigentumsgarantie noch gegen die Vertragsfreiheit oder den allgemeinen Gleichheitssatz, teilte das Bundesverfassungsgericht mit. Die Karlsruher Richter wiesen demnach die Klage einer Berliner

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