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Urteil: Polizei darf keine Fotos von Demos veröffentlichen

Münster (dpa) - Die Polizei in Nordrhein-Westfalen darf nicht länger Fotos von Demonstrationen oder Versammlungen für die eigene Öffentlichkeitsarbeit machen und in den Sozialen Medien veröffentlichen. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden. Das Erstellen von Fotos durch Polizeibeamte sei ein Eingriff in das Versammlungsgrundrecht, begründete das OVG die Entscheidung zu einer Demonstration im Mai 2018 in Essen. Solche Aufnahmen können sich grundsätzlich auf das Verhalten der Teilnehmer auswirken, weil sie einschüchternd oder abschreckend wirken könnten.

17.09.2019 UPDATE: 17.09.2019 14:13 Uhr 18 Sekunden

Münster (dpa) - Die Polizei in Nordrhein-Westfalen darf nicht länger Fotos von Demonstrationen oder Versammlungen für die eigene Öffentlichkeitsarbeit machen und in den Sozialen Medien veröffentlichen. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden. Das Erstellen von Fotos durch Polizeibeamte sei ein Eingriff in das Versammlungsgrundrecht, begründete das OVG die Entscheidung zu

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