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Tod bei illegalem Autorennen: Raser müssen doch ins Gefängnis

Köln (dpa) - Nach dem Tod einer Radfahrerin bei einem illegalen Autorennen in Köln müssen zwei Raser nun doch ins Gefängnis. Das Kölner Landgericht urteilte, dass die bereits verhängten Freiheitsstrafen gegen die 24 und 25 Jahre alten Männer nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Eine andere Kammer des Gerichts hatte die Angeklagten zuvor wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen von zwei Jahren sowie einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Der Bundesgerichtshof monierte die Aussetzung zur Bewährung und hob das Urteil teilweise auf.

22.03.2018 UPDATE: 22.03.2018 14:53 Uhr 19 Sekunden

Köln (dpa) - Nach dem Tod einer Radfahrerin bei einem illegalen Autorennen in Köln müssen zwei Raser nun doch ins Gefängnis. Das Kölner Landgericht urteilte, dass die bereits verhängten Freiheitsstrafen gegen die 24 und 25 Jahre alten Männer nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Eine andere Kammer des Gerichts hatte die Angeklagten zuvor wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen von zwei

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