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Sparkassen-Chef Fahrenschon: Vorwurf der Steuerhinterziehung

Berlin (dpa) - Sparkassenpräsident Georg Fahrenschon muss sich gegen den Vorwurf der vorsätzlichen Steuerhinterziehung wehren. Fahrenschon räumte ein, seine Umsatz- und Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2012 bis 2014 verspätet im Jahr 2016 abgegeben zu haben. Er habe aber inzwischen alle Steuern und Säumniszuschläge gezahlt. Dennoch habe die Staatsanwaltschaft München einen Strafbefehl erlassen, den er nicht akzeptiere. Deshalb habe er das zuständige Gericht um eine Entscheidung gebeten, erklärte der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands in Berlin.

07.11.2017 UPDATE: 07.11.2017 14:53 Uhr 18 Sekunden

Berlin (dpa) - Sparkassenpräsident Georg Fahrenschon muss sich gegen den Vorwurf der vorsätzlichen Steuerhinterziehung wehren. Fahrenschon räumte ein, seine Umsatz- und Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2012 bis 2014 verspätet im Jahr 2016 abgegeben zu haben. Er habe aber inzwischen alle Steuern und Säumniszuschläge gezahlt. Dennoch habe die Staatsanwaltschaft München einen Strafbefehl

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