Plus Reform bis Ende 2018

Karlsruhe verlangt drittes Geschlecht im Behördenregister

Nicht nur "männlich" oder "weiblich" - wenn im Geburtenregister Geschlechter eingetragen werden, dann müssen es künftig drei Optionen sein. Das verlangt das Bundesverfassungsgericht. Verbände drängen auf weitere Änderungen.

08.11.2017 UPDATE: 08.11.2017 10:28 Uhr 2 Minuten, 49 Sekunden
Bundesverfassungsgericht
Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe bei einer Urteilsverkündung. Foto: Uli Deck

Karlsruhe (dpa) - Der Gesetzgeber muss das deutsche Geburtenregister künftig besser auf Intersexuelle zuschneiden. Wenn - wie bisher - ein Geschlecht eingetragen wird, dann braucht es neben den Möglichkeiten "weiblich" und "männlich" eine dritte Option.

Das entschieden die Karlsruher Richter in einem heute veröffentlichten Beschluss. Der Gesetzgeber muss das Personenstandsrecht nun bis

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