Plus Reform bis Ende 2018

Karlsruhe verlangt drittes Geschlecht im Behördenregister

Nicht nur "männlich" oder "weiblich" - wenn im Geburtenregister Geschlechter eingetragen werden, dann müssen es künftig drei Optionen sein. Das verlangt das Bundesverfassungsgericht. Verbände drängen auf weitere Änderungen.

08.11.2017 UPDATE: 08.11.2017 10:28 Uhr 2 Minuten, 49 Sekunden
Bundesverfassungsgericht
Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe bei einer Urteilsverkündung. Foto: Uli Deck

Karlsruhe (dpa) - Der Gesetzgeber muss das deutsche Geburtenregister künftig besser auf Intersexuelle zuschneiden. Wenn - wie bisher - ein Geschlecht eingetragen wird, dann braucht es neben den