Karlsruhe verlangt drittes Geschlecht im Behördenregister
Nicht nur "männlich" oder "weiblich" - wenn im Geburtenregister Geschlechter eingetragen werden, dann müssen es künftig drei Optionen sein. Das verlangt das Bundesverfassungsgericht. Verbände drängen auf weitere Änderungen.

Karlsruhe (dpa) - Der Gesetzgeber muss das deutsche Geburtenregister künftig besser auf Intersexuelle zuschneiden. Wenn - wie bisher - ein Geschlecht eingetragen wird, dann braucht es neben den



