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Karlsruhe bestätigt Verbote gegen Rockerclubs

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat sechs Vereinsverbote gegen Rocker aus Ostdeutschland und gegen Hisbollah-Unterstützer bestätigt. Der Rocker-Regionalverband "Gremium Motorcycle Club Sachsen" und seine Ortsgruppen Sachsen, Dresden, Chemnitz, Plauen und Nomads Eastside sowie der Unterstützerverein der libanesischen Schiiten-Miliz Hisbollah "Farben für Waisenkinder" bleiben verboten. Das höchste deutsche Gericht wies Klagen ab, die sich dagegen wenden.

02.08.2019 UPDATE: 02.08.2019 12:18 Uhr 13 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat sechs Vereinsverbote gegen Rocker aus Ostdeutschland und gegen Hisbollah-Unterstützer bestätigt. Der Rocker-Regionalverband "Gremium Motorcycle Club Sachsen" und seine Ortsgruppen Sachsen, Dresden, Chemnitz, Plauen und Nomads Eastside sowie der Unterstützerverein der libanesischen Schiiten-Miliz Hisbollah "Farben für Waisenkinder" bleiben

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