Hintergrund Maskenpflicht

14.06.2021 UPDATE: 14.06.2021 21:30 Uhr 35 Sekunden

Wo derzeit Maskenpflicht gilt

> Im Freien: Auf Schulhöfen (außer zum Essen und Trinken), in Zoos und Freizeitparks, auf Märkten, auf Parkplätzen vor Geschäften, an Haltestellen und auf Bus- und Bahnsteigen; in stark frequentieren Fußgängerzonen, auf Marktplätzen oder Gehwegen, können Kommunen Maskenpflicht anordnen, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht einzuhalten ist.

> In Innenräumen: Grundsätzlich in allen Räumen mit Publikumsverkehr, etwa in Einzelhandelsgeschäften, Friseursalons u.ä., Arztpraxen, in Restaurants und Kantinen bis zum Sitzplatz, am Arbeitsplatz, sofern kein Abstand eingehalten werden kann, in Schulen (für Lehrer und Schüler), in Kitas (für Personal außer im Umgang mit den Kindern sowie für Eltern), in Bus und Bahn (ab Inzidenz 100 mit FFP2-Pflicht für Erwachsene), bei Gottesdiensten, beim Besuch in Kliniken und Pflegeheimen (FFP2-Pflicht).

> Ausnahmen gelten jeweils für Kinder unter 6 Jahren sowie für Menschen mit Attest, dass die Maske ihnen medizinisch nicht zumutbar ist. hol