Hintergrund - IT-Sicherheitsgesetz - Wasser

06.12.2017 UPDATE: 06.12.2017 06:00 Uhr 31 Sekunden

2015 hat der Deutsche Bundestag das IT-Sicherheitsgesetz beschlossen. Es gilt für Betreiber kritischer Infrastrukturen, dazu gehören Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Trans-port und Verkehr, Gesundheit und Wasser. Der zugehörige IT-Sicherheitskatalog richtet sich speziell an die Betreiber von Strom- und Gasnetzen. Netzbetreiber müssen bis 31. Januar 2018 ein Informationssicherheits-Managementsystem aufbauen, zertifizieren lassen und fortwährend überprüfen. Es geht darum, die Netze gegen Manipulationen, gezielte IT-Angriffe, Computerviren und Schadsoftware abzusichern.

Das Projekt "Wasser 2025" gibt es seit Ende 2015. Ziel ist es, den über Jahre und Jahrzehnte aufgelaufenen Investitionsstau in der städtischen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung innerhalb von zehn Jahren abzubauen. Das Eberbacher Trinkwassernetz wird aus an die zehn Quellstandorten gespeist und befindet sich im Zuständigkeitsbereich der Stadtwerke. Eine Keimverseuchung der Holderbachquelle förderte 2014 einen hohen Sanierungsbedarf an so gut wie allen Hochbehältern und Aufbereitungsanlagen zutage. Auch in die Kanäle müssen hohe Summen investiert werden.