Hintergrund Grundgesetz Rassismus

22.05.2019 UPDATE: 22.05.2019 06:00 Uhr 8 Sekunden

Die Grundrechte: Artikel 3

"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." (Abs. 3)