Hintergrund Grundgesetz Artikel 1
Die Grundrechte: Artikel 1
"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." (Abs. 1)
Die Grundrechte: Artikel 1
"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." (Abs. 1)