Hintergrund Doppelhaushalt

26.09.2017 UPDATE: 26.09.2017 21:00 Uhr 1 Minute, 1 Sekunde

Schuldenbremse und Co.

Hintergründe zu zentralen Aspekten bei der Festlegung des Doppelhaushalts 2018/2019.

Schuldenbremse: 2009 beschloss die Föderalismuskommission diese verfassungsrechtliche Regelung, um die Staatsverschuldung zu begrenzen. Für die Grünen saß damals Winfried Kretschmann im Gremium. Die Schuldenbremse soll Bund und Länder zu ausgeglichenen Haushalten zwingen. Für den Bund gilt sie seit 2016; er darf Kredite seither nur noch in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes aufnehmen. Für die Länder tritt sie 2020 in Kraft; ihnen sind neue Schulden dann verboten.

Ausnahmen gibt es bei einem Konjunkturabschwung. Solche Anleihen müssen bei verbesserter Wirtschaftslage "symmetrisch" getilgt werden; sie erinnern an einen kurzfristigen Dispokredit. Ähnliches gilt für Naturkatastrophen und vergleichbare Notsituationen. Die Schuldenbremse hat Verfassungsrang und kann deshalb nur mit Zweidrittelmehrheit geändert werden. Haushalte, die ihr nicht genügen, kann das Bundesverfassungsgericht außer Kraft setzen.

Landeshaushaltsordnung: Die Landeshaushaltsordnung gibt bis 2020 einen Abbau der jährlichen Kreditaufnahme vor, um der Schuldenbremse zu genügen. Sie verpflichtet die Regierung aber auch, bei Überschüssen Schulden zu tilgen. Das ist nun erstmals der Fall: 2018 müssen dafür 1,08 Milliarden Euro aufgewandt werden, im Folgejahr 1,36 Milliarden Euro. Ein beträchtlicher Teil davon wird in sogenannte implizite Schulden fließen.

Implizite Schulden: Neben Außenständen am Kreditmarkt gibt es auch Verbindlichkeiten, die beim Blick auf normale Haushalte kaum zu erkennen sind. Dazu gehören die Wirkung der Bevölkerungsentwicklung auf künftige Rentenausgaben oder der Sanierungsbedarf öffentlicher Gebäude und Straßen. Wer Vorsorge hier verschiebt, belastet künftige Generationen zum Teil sogar exponentiell. Die Schuldenbremse ist gegen solche Verlagerungen wirkungslos. Die grün-schwarze Landesregierung hat mit Zustimmung des Landesrechnungshofs beschlossen, Verringerungen der impliziten Schulden bis zum Jahr 2020 als Tilgungsleistung zu rechnen. jsz