Plus Datenabkommen "Privacy Shield"

"Facebook vs. Schrems": Was die EuGH-Entscheidung bedeutet

David gegen Goliath 2.0: Der EuGH hat erneut auf Betreiben des Datenschutzaktivisten Max Schrems die Regeln für den Datenverkehr in die USA gekippt. Damit ist aber die Übertragung von Nutzerdaten von EU-Bürgern in die USA nicht generell unmöglich.

16.07.2020 UPDATE: 16.07.2020 11:03 Uhr 2 Minuten, 46 Sekunden
Datenschutzaktivist Max Schrems
Datenschutzaktivist Max Schrems in Wien. Foto: Hans Punz/APA/dpa

Luxemburg (dpa) - Max Schrems hat europäische Datenschutz-Geschichte geschrieben - schon wieder. Auf sein Betreiben kippte der Europäische Gerichtshof das Datenabkommen "Privacy Shield" zwischen der EU und den USA.

Der EuGH hatte nach einer Schrems-Klage bereits 2015 die Vorgängerregelung "Safe Harbor" kassiert.

Was ist die zentrale Aussage des Urteils?

Das Urteil beinhaltet

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