Plus Bundesverfassungsgericht

Nur begrenzte Wohnkosten-Übernahme für Hartz-IV-Empfänger

Wer ALG II bekommt, erhält auch Geld für Miete und Heizung. Laut Gesetz in angemessener und damit begrenzter Höhe. Eine Frau aus Baden-Württemberg will mehr und scheitert vor Gericht. Jetzt auch vor dem Bundesverfassungsgericht.

14.11.2017 UPDATE: 14.11.2017 15:43 Uhr 1 Minute, 4 Sekunden
Plattenbauten
Was angemessene Aufwendungen für die Miete sind, wird regional festgelegt. Foto: Martin Schutt

Karlsruhe (dpa) - Hartz-IV-Empfänger haben nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts keinen Anspruch auf Übernahme ihrer vollen Miet- und Heizkosten in unbegrenzter Höhe.

Die Beschränkung des Sozialgesetzbuchs auf "angemessene" Aufwendungen sei mit dem Grundgesetz vereinbar, entschied die 2. Kammer des Ersten Senats. Der Gesetzgeber dürfe die Kostenübernahme begrenzen, teilte

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+