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Brüssel mahnt Ryanair zur Einhaltung von Passagier-Rechten

Brüssel (dpa) - Nach der Streichung Tausender Flüge bei Ryanair hat die EU-Kommission die Fluglinie gemahnt, die europäischen Verbraucherrechte der Passagiere zu achten. Diese hätten bei der Absage eines Flugs eine Reihe von Ansprüchen, sagte ein Kommissionssprecher. So müssen die Fluglinien nach den einschlägigen EU-Regeln von 2004 eigentlich mindestens zwei Wochen vor Abflug über eine Streichung informieren. Ist die Frist kürzer, müssen sie den Kunden eine neue Verbindung anbieten. Ryanair hatte angekündigt, täglich bis zu 50 ihrer mehr als 2500 Flüge zu streichen.

18.09.2017 UPDATE: 18.09.2017 15:08 Uhr 20 Sekunden

Brüssel (dpa) - Nach der Streichung Tausender Flüge bei Ryanair hat die EU-Kommission die Fluglinie gemahnt, die europäischen Verbraucherrechte der Passagiere zu achten. Diese hätten bei der Absage eines Flugs eine Reihe von Ansprüchen, sagte ein Kommissionssprecher. So müssen die Fluglinien nach den einschlägigen EU-Regeln von 2004 eigentlich mindestens zwei Wochen vor Abflug über eine

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