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Böhmermanns Unterlassungsklage gegen Merkel abgewiesen

Berlin (dpa) - Das Berliner Verwaltungsgericht hat eine Unterlassungsklage des Satirikers Jan Böhmermann gegen das Bundeskanzleramt und Kanzlerin Angela Merkel abgewiesen. Damit scheiterte Böhmermanns Forderung, Merkel zu verbieten, sein "Schmähgedicht" gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan als "bewusst verletzend" zu kritisieren. Das Kanzleramt hatte aber ohnehin angekündigt, die Kritik nicht zu wiederholen. Weder Böhmermann noch Merkel nahmen an der Gerichtsverhandlung teil.

16.04.2019 UPDATE: 16.04.2019 14:48 Uhr 15 Sekunden

Berlin (dpa) - Das Berliner Verwaltungsgericht hat eine Unterlassungsklage des Satirikers Jan Böhmermann gegen das Bundeskanzleramt und Kanzlerin Angela Merkel abgewiesen. Damit scheiterte Böhmermanns Forderung, Merkel zu verbieten, sein "Schmähgedicht" gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan als "bewusst verletzend" zu kritisieren. Das Kanzleramt hatte aber ohnehin angekündigt,

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