Plus Antrag unzulässig

Linksfraktion scheitert mit Klage gegen Anti-IS-Einsatz

Mit Aufklärungsjets und Tankflugzeugen unterstützen deutsche Soldaten die internationale Militärkoalition gegen den Islamischen Staat. Die Linke im Bundestag hält den Einsatz für rechtswidrig. Aber das Bundesverfassungsgericht sieht keinen Anlass zum Einschreiten.

10.10.2019 UPDATE: 10.10.2019 11:34 Uhr 1 Minute, 14 Sekunden
BVG veröffentlicht Entscheidung zum Anti-IS-Einsatz
Ein Waffensystemoffizier des Taktischen Aufklärungsgeschwaders 51 «Immelmann» steht auf dem Fliegerhorst vor einem Tornado-Aufklärungsflugzeug. Foto: Axel Heimken/dpa

Karlsruhe (dpa) - Die Linksfraktion im Bundestag ist mit einer Klage in Karlsruhe gegen den Bundeswehr-Einsatz zur Bekämpfung der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht verwarf den gegen Bundesregierung und Bundestag gerichteten Antrag als unzulässig.

Es erscheine "von vornherein ausgeschlossen", dass Rechte des Bundestags verletzt seien,

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