Landgericht bestätigt Urteil wegen Volksverhetzung
Der aus Sandhausen stammende Hartmut Peter Fallenstein hatte sich den Tod von Flüchtlingen gewünscht

Symbolfoto: dpa
Heidelberg/Sandhausen/Nußloch. (aham) Hartmut Peter Fallenstein ist am heutigen Donnerstag mit seiner Berufung vor dem Heidelberger Landgericht gescheitert. Der Sandhäuser, der in Nußloch als Bürgermeister kandidiert, war im Juni vom Amtsgericht in Heidelberg wegen Volksverhetzung zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt worden. Das Landgericht hat dieses Urteil jetzt bestätigt und die Berufung als unbegründet verworfen.
Der 55-Jährige, der das Gedankengut der Reichsbürger zu teilen scheint, hatte auf Facebook den Diebstahl von Kirschen durch drei Flüchtlingskinder in einem Garten so kommentiert: "Sofort an die Wand stellen und vierteilen. In ihren Heimatländern bekommt man die Hand abgehackt wegen Diebstahl." Minuten später fügte er hinzu: "Das war sarkastisch gemeint. Ich kann diese Apachen nicht leiden. Mir reicht es, dass sie ersaufen oder in ihre Heimatländer gebracht werden."