Am Halloween-Abend, 31. Oktober, fordern viele Kinder und Jugendliche an den Haustüren der Nachbarschaft wieder "Süßes". Doch manche "sauren Streiche" können ein juristisches Nachspiel haben.
Metropolregion. Der Halloween-Abend am 31. Oktober bedeutet für Kinder und Jugendliche zuhauf Süßigkeiten und viel Spaß an den Haustüren in der Nachbarschaft. Mit dem Spruch "Süßes, sonst gibt's Saures!" stellen gruselig verkleidete Minderjährige Hausbewohner vor die Wahl zwischen einem kleinen Streich oder einer süßen Spende. Doch mancher "kleine" Streich kann böse Folge haben: Manche werfen
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