Kommt es zum Unfall, stellt sich schnell die Haftungsfrage - doch nicht
immer hat der Autofahrer schuld, der auffährt. Foto: Benjamin
Nolte/dpa-tmn
Manche fragen sich, ob sie diesen Parkplatz auch am Samstag mit Parkschein nutzen dürfen. Foto: Arne Dedert/dpa/dpa-tmn
Einbahnstraßen gelten auch für Radler - sie dürfen dort nur in beide
Richtungen fahren, wenn das ausdrücklich ein Schild erlaubt. Foto: Friso
Gentsch/dpa/dpa-tmn
Man darf auf dem Fahrrad Kopfhörer zum Telefonieren, Navigieren und
Musikhören nutzen - allerdings nur so laut, dass man Umgebungsgeräusche
noch wahrnehmen kann. Foto: Robert Günther/dpa-tmn
Innerhalb geschlossener Ortschaften darf der Fahrstreifen frei gewählt
werden. Dann darf rechts auch schneller gefahren werden als links. Foto:
Frank Rumpenhorst/dpa/dpa-tmn
Eine eigene Spur extra für Fahrradfahrer - machen denken da vielleicht,
sie dürfen diesen Radweg einfach in beide Richtungen befahren. Foto:
Kirsten Neumann/dpa-tmn