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Urteil: Geburtstagsfeiern mit Kollegen sind steuerlich absetzbar

Neustadt (dpa) - Wer seinen Geburtstag mit Arbeitskollegen feiert, kann die Kosten dafür von der Steuer absetzen. Die Ausgaben seien als Werbungskosten abziehbar, entschied das Finanzgericht Rheinland- Pfalz. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Geklagt hatte der Geschäftsführer einer GmbH. Zu seinem 60. Geburtstag hatte er etwa 70 Leute geladen: Arbeitskollegen, einige Rentner und den Aufsichtsratsvorsitzenden. In seiner Einkommensteuererklärung machte er dann die Kosten für die Feier von 2470 Euro geltend. Das erkannte das Finanzamt nicht an. Die Richter gaben dem Mann nun recht.

10.12.2015 UPDATE: 10.12.2015 20:01 Uhr 18 Sekunden

Neustadt (dpa) - Wer seinen Geburtstag mit Arbeitskollegen feiert, kann die Kosten dafür von der Steuer absetzen. Die Ausgaben seien als Werbungskosten abziehbar, entschied das Finanzgericht Rheinland- Pfalz. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Geklagt hatte der Geschäftsführer einer GmbH. Zu seinem 60. Geburtstag hatte er etwa 70 Leute geladen: Arbeitskollegen, einige Rentner und

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