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Berufungsprozess nach Haftstrafe gegen Erzieherin der "Zwölf Stämme"

Augsburg (dpa) - Nach dem Skandal um Prügelstrafen bei den "Zwölf Stämmen" droht einer Erzieherin der Sekte eine Gefängnisstrafe. Die 56-Jährige wurde im Januar vom Amtsgericht Nördlingen in Bayern zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Erstmals hatte damit ein Gericht gegen ein Mitglied der umstrittenen Glaubensgemeinschaft eine Haftstrafe ohne Bewährung verhängt; andere Verfahren endeten mit geringeren Strafen. Das Urteil wird ab heute vom Augsburger Landgericht im Berufungsverfahren überprüft.

20.04.2016 UPDATE: 20.04.2016 01:26 Uhr 16 Sekunden

Augsburg (dpa) - Nach dem Skandal um Prügelstrafen bei den "Zwölf Stämmen" droht einer Erzieherin der Sekte eine Gefängnisstrafe. Die 56-Jährige wurde im Januar vom Amtsgericht Nördlingen in Bayern zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Erstmals hatte damit ein Gericht gegen ein Mitglied der umstrittenen Glaubensgemeinschaft eine Haftstrafe ohne Bewährung verhängt; andere Verfahren endeten mit

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