Berufungsprozess nach Haftstrafe gegen Erzieherin der "Zwölf Stämme"
Augsburg (dpa) - Nach dem Skandal um Prügelstrafen bei den "Zwölf Stämmen" droht einer Erzieherin der Sekte eine Gefängnisstrafe. Die 56-Jährige wurde im Januar vom Amtsgericht Nördlingen in Bayern zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Erstmals hatte damit ein Gericht gegen ein Mitglied der umstrittenen Glaubensgemeinschaft eine Haftstrafe ohne Bewährung verhängt; andere Verfahren endeten mit geringeren Strafen. Das Urteil wird ab heute vom Augsburger Landgericht im Berufungsverfahren überprüft.
Augsburg (dpa) - Nach dem Skandal um Prügelstrafen bei den "Zwölf Stämmen" droht einer Erzieherin der Sekte eine Gefängnisstrafe. Die 56-Jährige wurde im Januar vom Amtsgericht Nördlingen in Bayern zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Erstmals hatte damit ein Gericht gegen ein Mitglied der umstrittenen Glaubensgemeinschaft eine Haftstrafe ohne Bewährung verhängt; andere Verfahren endeten mit
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+