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Verfassungsschutz: AfD nicht öffentlich "Prüffall" nennen

Köln (dpa) - Der Verfassungsschutz darf die AfD nicht mehr öffentlich als "Prüffall" bezeichnen. Das Verwaltungsgericht Köln gab einem entsprechenden Eilantrag der Partei statt. Zur Begründung hieß es unter anderem, die Bezeichnung als "Prüffall" könne potenzielle Wähler abschrecken. Gegen den Beschluss kann der Verfassungsschutz Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen. Die Klage der AfD richtete sich nicht dagegen, dass das Bundesamt die Aktivitäten und Positionen der Partei prüft, sondern nur dagegen, dass das Amt dies öffentlich gemacht hatte.

26.02.2019 UPDATE: 26.02.2019 17:53 Uhr 19 Sekunden

Köln (dpa) - Der Verfassungsschutz darf die AfD nicht mehr öffentlich als "Prüffall" bezeichnen. Das Verwaltungsgericht Köln gab einem entsprechenden Eilantrag der Partei statt. Zur Begründung hieß es unter anderem, die Bezeichnung als "Prüffall" könne potenzielle Wähler abschrecken. Gegen den Beschluss kann der Verfassungsschutz Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen.

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