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Ministerium: Abschiebeverbot für Sami A. lag nicht vor

Düsseldorf (dpa) - Das nordrhein-westfälische Flüchtlingsministerium hatte nach eigenen Angaben keine Kenntnis vom Abschiebeverbot für den Ex-Leibwächter von Al-Kaida-Anführer Osama bin Laden. Die Rückführung von Sami A. nach Tunesien sei auf der Grundlage eines früheren Beschlusses des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen erfolgt. Sami A. war am Morgen abgeschoben worden. Gestern hatte das Gericht die Abschiebung untersagt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge war aber erst am Morgen darüber informiert worden.

13.07.2018 UPDATE: 13.07.2018 15:23 Uhr 17 Sekunden

Düsseldorf (dpa) - Das nordrhein-westfälische Flüchtlingsministerium hatte nach eigenen Angaben keine Kenntnis vom Abschiebeverbot für den Ex-Leibwächter von Al-Kaida-Anführer Osama bin Laden. Die Rückführung von Sami A. nach Tunesien sei auf der Grundlage eines früheren Beschlusses des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen erfolgt. Sami A. war am Morgen abgeschoben worden. Gestern hatte das

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