Hintergrund Gas Buchen

30.06.2022 UPDATE: 01.07.2022 06:00 Uhr 42 Sekunden

> Alarmstufe ausgerufen: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 23. Juni die zweite von drei Stufen des Notfallplan Gas ausgerufen, die sogenannte Alarmstufe. Grund für die Ausrufung der Alarmstufe ist die seit dem 14. Juni bestehende Kürzung der Gaslieferungen aus Russland und das weiterhin hohe Preisniveau am Gasmarkt.

> Die Versorgungssicherheit in Deutschland ist weiter gewährleistet. Es lässt sich aber derzeit noch nicht abschätzen, wie lange die Versorgung ohne größere Eingriffe nahezu im Normalzustand weiterlaufen kann. In jedem Fall sind Haushaltskunden und Einrichtungen wie beispielsweise Krankenhäuser durch gesetzliche Bestimmungen besonders geschützt. Mit der jetzt ausgerufenen Alarmstufe wird die Beobachtung intensiviert und das Signal verstärkt, dass der Verbrauch aus Vorsorgegründen reduziert werden soll.

> Können Versorger jetzt einfach die Preise erhöhen? Preisänderungen sind unabhängig von der Ausrufung der Alarmstufe grundsätzlich möglich. Das Energiesicherungsgesetz (EnSiG) enthält ein außerordentliches gesetzliches Preisanpassungsrecht. Die Anwendung des Preisanpassungsrechts setzt voraus, dass sowohl das Bundeswirtschaftsministerium die Alarmstufe ausruft als auch die Bundesnetzagentur eine Gasmangellage feststellt. Letzteres ist bisher nicht erfolgt, so dass das Recht zur Preiserhöhung nach § 24 EnSiG bisher nicht anwendbar ist. rüb