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BGH: Grundstückseigentümer muss für Feuer nach Dachreparatur haften

Karlsruhe (dpa) - Ein Grundstückseigentümer muss nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs für Brandschäden am Nachbarhaus haften, die durch Arbeiten an seinem Dach entstanden sind. Auf ein Verschulden komme es dabei nicht an, sagte die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung. Ein Gebäude im historischen Zentrum von Quedlinburg in Sachsen-Anhalt war nach Arbeiten am Flachdach im Jahr 2011 abgebrannt. Die Versicherung des ebenfalls beschädigten Nachbarhauses verlangte von den Erben der inzwischen gestorbenen Eigentümer fast 98 000 Euro. Beim insolventen Handwerker war nichts zu holen.

09.02.2018 UPDATE: 09.02.2018 10:03 Uhr 18 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Ein Grundstückseigentümer muss nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs für Brandschäden am Nachbarhaus haften, die durch Arbeiten an seinem Dach entstanden sind. Auf ein Verschulden komme es dabei nicht an, sagte die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung. Ein Gebäude im historischen Zentrum von Quedlinburg in Sachsen-Anhalt war nach Arbeiten am Flachdach im Jahr

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