Finanzierung von Stuttgart 21: Die Sprechklausel
Stuttgart (dpa) - Die sogenannte Sprechklausel findet sich im Finanzierungsvertrag zu Stuttgart 21 aus dem Jahr 2009 und wird sehr unterschiedlich interpretiert. In Paragraf acht, Absatz vier, steht: "Im Fall weiterer Kostensteigerungen nehmen die Eisenbahninfrastrukturunternehmen und das Land Gespräche auf."
Stuttgart (dpa) - Die sogenannte Sprechklausel findet sich im Finanzierungsvertrag zu Stuttgart 21 aus dem Jahr 2009 und wird sehr unterschiedlich interpretiert. In Paragraf acht, Absatz vier, steht: "Im Fall weiterer Kostensteigerungen nehmen die Eisenbahninfrastrukturunternehmen und das Land Gespräche auf."
Aus Sicht der Bahn beinhalten Gespräche auch eine daraus folgende finanzielle
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