Datenauswertung im Antiterrorkampf teilweise verfassungswidrig
Karlsruhe (dpa) - Die neuen Befugnisse der Sicherheitsbehörden zur gezielten Auswertung der Antiterrordatei sind teilweise verfassungswidrig. Im Bereich der Strafverfolgung sei die sogenannte erweiterte Datennutzung unverhältnismäßig ausgestaltet, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Freitag mit. Die Richter erklärten die Anfang 2015 in Kraft getretene Regelung in diesem Punkt für nichtig.
Karlsruhe (dpa) - Die neuen Befugnisse der Sicherheitsbehörden zur gezielten Auswertung der Antiterrordatei sind teilweise verfassungswidrig. Im Bereich der Strafverfolgung sei die sogenannte erweiterte Datennutzung unverhältnismäßig ausgestaltet, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Freitag mit. Die Richter erklärten die Anfang 2015 in Kraft getretene Regelung in diesem Punkt für nichtig.
© dpa-infocom, dpa:201211-99-652664/1