50+1-Regel: Keine Sondergenehmigung für Kind bei Hannover 96

Frankfurt/Main (dpa) - Clubchef Martin Kind von Hannover 96 erhält von der Deutschen Fußball Liga keine Sondergenehmigung, die Anteilsmehrheit beim Bundesligisten übernehmen zu dürfen. Das DFL-Präsidium lehnte am Mittwoch einen Antrag Kinds auf eine Ausnahmegenehmigung zur 50+1-Regel ab.

18.07.2018 UPDATE: 18.07.2018 12:09 Uhr 9 Sekunden

Frankfurt/Main (dpa) - Clubchef Martin Kind von Hannover 96 erhält von der Deutschen Fußball Liga keine Sondergenehmigung, die Anteilsmehrheit beim Bundesligisten übernehmen zu dürfen. Das DFL-Präsidium lehnte am Mittwoch einen Antrag Kinds auf eine Ausnahmegenehmigung zur 50+1-Regel ab.