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Unbegrenzte Parkdauer gilt nur für intakte Räder

Müssen Radfahrer fürchten, dass ihr Fahrrad weggeräumt wird, wenn sie es für eine längere Zeit parken?

26.05.2015 UPDATE: 27.05.2015 06:00 Uhr 36 Sekunden

Zwar dürfen Radler ihre Räder so lange parken, wie sie möchten. Sind sie allerdings schrottreif, kann die Kommune sie entfernen. Foto: dpa

tmn. Kein Sattel, kaputter Reifen und verrosteter Lenker: So ein abgestelltes Fahrrad haben sicher viele schon einmal an einer Laterne oder am Bahnhof gesehen. Häufig greift irgendwann die Kommune ein und kassiert die schrottreifen Räder. Doch müssen Radfahrer befürchten, dass ihr Fahrrad weggeräumt wird, wenn sie es für eine längere Zeit parken?

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