Heidelberger Altstadt-Gasthaus "Herrenmühle" unterliegt vor Gericht
Karlsruher Verwaltungsrichter bestätigen die Sperrzeit für den Garten: Draußen ist um 22 Uhr Feierabend
Von Holger Buchwald
Es bleibt dabei: Um 22 Uhr ist Schluss, dann müssen die Besucher des Gasthauses "Herrenmühle" vom Garten ins Innere des Restaurants umziehen. Im Streit um Sperrzeiten, die Nachtruhe von Anwohnern und Lärm in der Altstadt haben Geschäftsführer Hans-Michael Wagenhals und Pächter Joachim Heß vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe eine weitere Niederlage erlitten. Zwar
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