"Herrenmühle" darf den Garten nur bis 22 Uhr bewirtschaften

Das Regierungspräsidium gibt Nachbarn recht - doch das Restaurant "Herrenmühle" gibt nicht auf.

05.03.2015 UPDATE: 06.03.2015 06:00 Uhr 1 Minute, 30 Sekunden

Kleiner Garten in der Altstadt sorgt für großen Ärger. Foto: Joe

Von Holger Buchwald

Der Lärm in der Altstadt und die Konflikte zwischen Anwohnern und Wirten sorgen schon wieder für Streit. Nachdem sich drei Nachbarn des Restaurants Herrenmühle massiv über die Außenbewirtschaftung und den nächtlichen Lärm im gemeinsamen Innenhof beschwert hatten, muss das Esslokal seinen Garten mit 30 Sitzplätzen künftig bereits um 22 Uhr schließen. Das geht aus einem aktuellen Bescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe hervor. Die bisherige Bewirtung der Gäste bis 23 Uhr führe zu "unzumutbaren Lärmbelästigungen für die betreffenden Anwohner", heißt es in dem Schreiben, das der RNZ vorliegt. Das Regierungspräsidium ordnet darin den sofortigen Vollzug einer entsprechenden Verfügung der Stadt Heidelberg an. Oberbürgermeister Eckart Würzner hatte diese bis zur endgültigen Entscheidung ausgesetzt.

Geschäftsführer Hans-Michael Wagenhals fürchtet um die Existenz des Restaurants. "Wenn wir den Garten schon um 22 Uhr schließen müssten, hätte dies gravierende wirtschaftliche Auswirkungen", sagt er: "Dann müssten wir darüber nachdenken, ob sich das Restaurant überhaupt noch trägt." Wagenhals kann die Beschwerden der Nachbarn nicht verstehen. "Wir als Weinrestaurant haben doch ein ganz anderes Klientel als ein Biergarten." Eine gepflegte Unterhaltung sei doch nicht mit lautstarkem Gegröle gleichzusetzen. Wagenhals und die Eigentümergesellschaft wollen nun beim Verwaltungsgericht Karlsruhe gegen den Bescheid des Regierungspräsidiums klagen: "Wir werden alle rechtlichen Mittel ausschöpfen." In ihrem Antrag fordern sie außerdem, den Sofortvollzug der Verfügung außer Kraft zu setzen. Sollte das Verwaltungsgericht dem zustimmen, könnten bis zu einer endgültigen Entscheidung die Gäste weiter bis 23 Uhr draußen sitzen.

Der Streit zwischen dem Restaurant Herrenmühle und den drei Nachbarn schwelt schon seit Jahren. Bereits am 13. August 2013 gab es einen Ortstermin, bei dem sich die Betreiber der Gaststätte zu einem Lärmgutachten verpflichteten. Das Problem: Die Herrenmühle liegt in einem Wohngebiet, in dem ab 22 Uhr laut den Richtwerten der Technischen Anleitung Lärm (TA Lärm) 40 Dezibel nicht überschritten werden dürfen. Das ist gerade einmal so laut wie ein flüsterndes Gespräch.

"Die Außenbewirtschaftung der Gaststätte ist teilweise lediglich zwei bis drei Meter von den schutzbedürftigen Räumen der Anwohner entfernt", schreibt das Regierungspräsidium. Die Richtwerte würden in der Nachtzeit um 22 bis 24 Dezibel und damit gravierend überschritten. Das Grundrecht der Nachbarn auf Gesundheit, aus dem sich auch ein "Anrecht auf Schlaf und Nachtruhe" ergebe, sei höher zu bewerten als das Interesse des Restaurants.

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