Jetzt wird vor Gericht gestritten
Stadt erwirkt einstweilige Verfügung gegen Kuratoriumsvorsitzenden - Bürgermeister schweigt weiter

Kein Frieden in Sicht: Die Stadt streitet mit dem Kuratoriumsvorsitzenden des Völkerkundemuseums jetzt vor Gericht. Foto: joe
Von Anica Edinger
Der Streit um das Völkerkundemuseum wird jetzt vor Gericht ausgetragen. Die Stadt erwirkte vor dem Landgericht Heidelberg eine einstweilige Verfügung gegen Peter Koepff, den Vorsitzenden des Kuratoriums der J. und E. von Portheim-Stiftung, dem Träger des Museums. Bei der nächsten Sitzung des Gremiums muss Koepff demnach zwei Punkte auf die Tagesordnung setzen: die Wahl eines Sitzungsleiters sowie die Wiederwahl von Günter Reimann-Dubbers, dessen Amtszeit im Kuratorium im Dezember vergangenen Jahres abgelaufen war. Doch Koepff will sich nicht kampflos geschlagen geben - und zieht mit dem Verfahren nun vor das Oberlandesgericht.
Denn für ihn ist die Sache klar: "Die wollen uns das Museum schließen." Die: Das sind für Koepff Kulturbürgermeister Joachim Gerner, der in Vertretung von Oberbürgermeister Eckart Würzner im Kuratorium der Stiftung sitzt, und Siegbert Moraw, ebenfalls Kuratoriumsmitglied. Zwischen den Beteiligten entfachte sich Mitte 2016 ein Streit, als sich Museumsdirektorin Margareta Pavaloi im Gespräch mit der RNZ für ihr Museum starkmachte - und beantragte, den städtischen Zuschuss im Doppelhaushalt 2017/2018 auf 372.000 Euro zu erhöhen. Der Zuschuss stagnierte seit Jahren bei 7320 Euro. Die Mitglieder des Kuratoriums empfanden das als Affront - und verschickten in Abwesenheit des Vorsitzenden Koepff eine Pressemitteilung, in welcher sie sich gegen die Museumsdirektorin und ihr öffentliches Auftreten stellten.
Letztlich entschied der Gemeinderat in den Haushaltsberatungen im vergangenen Jahr, den Zuschuss für das Museum in der hinteren Hauptstraße auf 36.500 Euro für 2017 und im Jahr 2018 sogar 73.000 Euro zu erhöhen. Bevor die Mittel freigegeben werden, muss Pavaloi ein Museumskonzept vorlegen. Darüber entscheidet der Ausschuss für Bildung und Kultur am kommenden Donnerstag. Die Stadtverwaltung hatte in ihrem Haushaltsentwurf keine Erhöhung vorgesehen. Für Koepff ist allein das "ein Skandal". "Das Museum ist kaputt gespart worden", sagt er. Bis vor Kurzem habe man in den städtischen Touristeninformationen nicht einmal Flyer für das Museum auslegen dürfen. Und überhaupt: "Gerner hat hier noch nie eine Ausstellung besucht", sagt Koepff. Er repräsentiere das "totale Desinteresse an dieser Institution".
Die Probleme zwischen den beteiligten Parteien hätten begonnen, als Koepff während seines Urlaubs am 28. Juli 2016 in einer Sitzung abgewählt wurde. Das bestätigte auch Koepffs Anwalt Franz Rohde. Und das Regierungspräsidium als Stiftungsaufsicht gab dem Kuratoriumsvorsitzenden Recht: "Unsere Rechtsansicht wurde bestätigt und die Abberufung für unwirksam erklärt", so Rohde. Ob nun auch die einstweilige Verfügung der Stadt unzulässig ist, habe demnächst das Oberlandesgericht zu entscheiden. Ihm selbst sei es jedenfalls schleierhaft, weshalb ausgerechnet dieses eine Kuratoriumsmitglied wiedergewählt werden soll. Für Kopeff hat Reimann-Dubbers durch die von ihm unterzeichnete Pressemitteilung vom vergangenen Jahr gegen den in der Satzung verankerten Stifterwillen, nämlich das Museum zu erhalten und zu erweitern, verstoßen. Laut Satzung müsse das Kuratorium aus fünf Mitgliedern bestehen, ist aber auch mit nur drei Personen beschlussfähig. Deshalb gab das Landgericht der Klage der Stadt auch nur teilweise statt. Denn eigentlich sollten per einstweiliger Verfügung sieben Punkte auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung gesetzt werden - etwa die Beratung und Beschlussfassung über den Umgang der Mitglieder des Kuratoriums mit der Presse oder die Aussprache über die derzeitige Situation der Stiftung, insbesondere zu Fragen der Liquidität. Für die Aufnahme dieser Punkte auf die Tagesordnung sieht das Landgericht keine akute Dringlichkeit, wie es in der Urteilsbegründung heißt, die der RNZ vorliegt.
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Kulturbürgermeister Gerner schweigt unterdessen nach wie vor auch zu den neuesten Entwicklungen - dieses Mal mit dem Verweis auf das laufende Verfahren vor dem Oberlandesgericht.