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BGH untersagt Mindestpauschalen für Kontoüberziehung

Karlsruhe (dpa) - Banken dürfen Kontoinhabern für eine geduldete Überziehung keine Mindestpauschale berechnen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach Klagen von Verbraucherschützern entschieden.

25.10.2016 UPDATE: 25.10.2016 15:36 Uhr 1 Minute, 32 Sekunden
BGH
Der BGH könnte Mindestgebühren für die Kontoüberziehung einen Riegel vorschieben. Foto: Uli Deck

Karlsruhe (dpa) - Banken dürfen Kontoinhabern für eine geduldete Überziehung keine Mindestpauschale berechnen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach Klagen von Verbraucherschützern entschieden.

Die Karlsruher Richter sehen die Kunden durch derartige Klauseln unangemessen benachteiligt. Banken würden so unabhängig von der Höhe und Laufzeit des Kredits ihren Aufwand auf die Kunden

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