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Internetseiten können gesperrt werden

Bundesgerichtshof stellt aber strenge Bedingungen für Netzsperren bei illegalen Downloads - Rechteinhaber müssen selbst aktiv werden

26.11.2015 UPDATE: 27.11.2015 06:00 Uhr 1 Minute, 51 Sekunden

Internetseiten, die illegale Downloads anbieten, können erst gesperrt werden, wenn die Rechteinhaber alle zumutbaren Anstrengungen unternommen haben, um an den Rechte-Verletzer heranzukommen. Foto: dpa

Karlsruhe. (dpa) Netzsperren zum Verhindern illegaler Downloads im Internet können nach Entscheidung des Bundesgerichtshofs nur unter strengen Vorbedingungen verlangt werden. Der BGH wies am Donnerstag in zwei Revisionsverfahren entsprechende Forderung der Rechtegesellschaft Gema und mehrerer Tonträgerhersteller zurück (Aktenzeichen I ZR 3/14 und I ZR 174/14). Sie hätten nicht genug eigene

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