Internetseiten können gesperrt werden
Bundesgerichtshof stellt aber strenge Bedingungen für Netzsperren bei illegalen Downloads - Rechteinhaber müssen selbst aktiv werden
Karlsruhe. (dpa) Netzsperren zum Verhindern illegaler Downloads im Internet können nach Entscheidung des Bundesgerichtshofs nur unter strengen Vorbedingungen verlangt werden. Der BGH wies am Donnerstag in zwei Revisionsverfahren entsprechende Forderung der Rechtegesellschaft Gema und mehrerer Tonträgerhersteller zurück (Aktenzeichen I ZR 3/14 und I ZR 174/14). Sie hätten nicht genug eigene
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