Heidelberg

Radfahrer dürfen nun auch "auf" der Uferstraße fahren

Die "Radwegebenutzungspflicht" ist nun auch in Neuenheim beendet: Radfahrer können nun wählen, ob sie auf der Straße oder dem freigegebenen Gehweg fahren wollen.

18.04.2024 UPDATE: 18.04.2024 15:56 Uhr 1 Minute, 10 Sekunden
In der Uferstraße in Neuenheim dürfen Radfahrende nun auch in beiden Richtungen auf der Straße fahren. Foto: Stadt Heidelberg

Heidelberg. (RNZ) Nach der Bundesstraße B37 Anfang des Monats dürfen Radfahrer ab sofort auf der Uferstraße in Heidelberg auf der Straße fahren. Das teilt die Stadt mit.

Wie in den Neckarstaden (B37) in der Altstadt hat die Stadt in Neuenheim die seit Jahren bestehende sogenannte Radwegebenutzungspflicht aufgehoben und die Straße neu beschildert. Damit können Radfahrende in beiden Straßen selber wählen, ob sie die Fahrbahn oder den freigegebenen Gehweg benutzen möchten.

Ziel sei es laut Stadt, dass zukünftig mehr Radfahrende die Fahrbahn benutzen. Dadurch solle sich auch die Situation der Fußgänger verbessern, da weniger Radfahrende auf den schmalen Gehwegen unterwegs sein werden. Autofahrer dürfen Radfahrer mit dem erforderlichen Sicherheitsabstand überholen, die Straßenbreite lässt dies zu.

Dafür wurden sogenannte "Piktogrammketten Radverkehr" auf der Fahrbahn markiert, um die Verkehrssicherheit zwischen Auto- und Radfahrenden zu verbessern. Mit den Piktogrammen habe die Stadt in den vergangenen Jahren sehr positive Erfahrungen gesammelt, heißt es: Die Straßenbemalungen verbesserten die Interaktion von Radverkehr und motorisiertem Verkehr und führten nachweislich dazu, dass sich der seitliche Sicherheitsabstand der Autos beim Überholen vergrößere.

Viele Radwege in Heidelberg wurden in den 1960er und 1970er Jahren angelegt. Seitdem hat sich das Verhalten jedoch deutlich verändert, zum Beispiel ist der Anteil der Radfahrenden deutlich gestiegen. Deshalb müssen diese Wege an die heutigen Anforderungen angepasst werden.

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Außerdem darf eine Benutzungspflicht rechtlich nur dort angeordnet werden, wo Radfahrende besonders gefährdet sind – zum Beispiel, wenn sich in einem Straßenzug besonders viele Unfälle mit Radfahrenden ereignet haben. Die Stadt Heidelberg hat im Stadtgebiet alle Radwege geprüft, ob diese aus Sicherheitsgründen benutzungspflichtig bleiben sollen oder der Radverkehr zukünftig auch die Fahrbahn benutzen darf. Dieses Konzept soll nun schrittweise umgesetzt werden.

Ort des Geschehens

2024 sollen weitere Radwegebenutzungspflichten im Stadtgebiet aufgehoben werden, unter anderem in der Alten Eppelheimer Straße, Carl-Benz-Straße und Römerstraße.

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