Zwei Tage Frist reichen bei Telefonstörungen
Funktionieren Telefon und Internet nicht, sind die Verbraucher nicht machtlos
Heutzutage sieht man ganz schön alt aus, wenn man kein Telefon oder Internet zur Verfügung hat. Störungen, die bei jedem Anbieter ab und zu mal auftreten können, sind daher ärgerlich. Kunden sind jedoch nicht machtlos, können vielmehr ihre monatliche Grundgebühr anteilig zurückverlangen. Bei längeren Störungen können sie sogar frühzeitig aus ihrem Vertrag aussteigen.
Karin
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