Barrierefreiheit nicht um jeden Preis
Ein Rentner will zu seiner Wohnung im fünften Stock einen Aufzug und scheut keine Kosten - Aber Nachbarn stellen sich quer
dpa. Ein Gehbehinderter kann zwar auf eine Rampe oder einen Treppenlift zur eigenen Wohnung pochen - der Einbau eines Fahrstuhls ist aber so gravierend, dass es dafür die Zustimmung aller anderen Wohnungseigentümer braucht. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag in einem Streit aus Cottbus entschieden. Mit ihrem Urteil verhindern die Karlsruher Richter, dass ein 80 Jahre alter Mann
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