Unfall auf Motorradreise begründet keinen Reisemangel
Ein geführter Motorrad-Trip in Kroatien endet tragisch - ein Mann verunglückt schwer. Seine Krankenversicherung geht gegen den Veranstalter der Reise vor und fordert Schadenersatz. Mit Erfolg?
Stuttgart (dpa/tmn) – Geführte Motorradreisen sind nicht ohne Risiko. Ein Sturz auf Tour begründet für sich genommen deshalb noch keinen Reisemangel. Das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart (Az.: 3 U 23/23).
Dabei ging es um einen Mann aus Deutschland, der auf einer Motorradreise in Kroatien schwer gestürzt und Monate später an den Folgen dieses Unfalls verstorben
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