Plus Urteil

Unfall auf Motorradreise begründet keinen Reisemangel

Ein geführter Motorrad-Trip in Kroatien endet tragisch - ein Mann verunglückt schwer. Seine Krankenversicherung geht gegen den Veranstalter der Reise vor und fordert Schadenersatz. Mit Erfolg?

03.05.2024 UPDATE: 03.05.2024 13:00 Uhr 1 Minute, 11 Sekunden

Unfall auf geführter Motorradreise: Ein Sturz allein begründet keinen Reisemangel. Das Oberlandesgericht Stuttgart wies die Schadenersatzklage einer Krankenversicherung ab. Foto: Judith Michaelis/dpa-tmn​

Stuttgart (dpa/tmn) – Geführte Motorradreisen sind nicht ohne Risiko. Ein Sturz auf Tour begründet für sich genommen deshalb noch keinen Reisemangel. Das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart (Az.: 3 U 23/23).

Dabei ging es um einen Mann aus Deutschland, der auf einer Motorradreise in Kroatien schwer gestürzt und Monate später an den Folgen dieses Unfalls verstorben

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