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Verbot: Sträucher und Hecken ab 1. März nicht mehr roden

Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 50 000 Euro bestraft werden.

23.02.2017 UPDATE: 23.02.2017 14:45 Uhr 32 Sekunden

Foto: dpa

Bonn (dpa)  Wer eine Hecke stark stutzen oder einen Strauch entfernen will, muss sich sputen: Dem Tierschutz zuliebe dürfen Hobbygärtner in der Zeit von 1. März bis 30. September solche radikalen Rodungsarbeiten nicht vornehmen. Das sieht das Bundesnaturschutzgesetz vor.

Betroffen davon ist das Roden, Schneiden und Zerstören von Hecken, Gebüschen sowie Röhricht in der freien

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