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Schlupfloch bei Fassadendämmung - So gehen Hausbesitzer vor

Seit über zwei Jahren gilt die aktuelle Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV). Wer freiwillig seine Fassade dämmen will, sollte bestimmte Materialstärken einhalten. Doch jetzt wird bekannt: Wenn der Putz dran bleibt, gibt es ein Schlupfloch.

21.10.2016 UPDATE: 21.10.2016 09:39 Uhr 2 Minuten, 52 Sekunden
Schlupfloch bei Fassadendämmung - So gehen Hausbesitzer vor

Die Dicke der Dämmstoffe für die Hauswand ist bei Pflichtsanierungen in der Energieeinsparverordnung vorgeschrieben. Für jene, die freiwillig sanieren wollen, wurde jetzt ein Schlupfloch bekannt. Foto: dpa

Von Simone Andrea Mayer

Stuttgart (dpa) - Eine Wärmedämmung der Fassade muss 12 bis 16 Zentimeter stark sein - das sieht die seit 2014 geltende Energieeinsparverordnung (EnEV) vor. Allerdings wurde nun eine Ausnahme von der Regel bekannt. Die Vorgaben gelten demnach nicht, wenn ein Wärmedämmverbundsystem auf der Fassade angebracht wird, ohne dass vorher der alte Putz wegkommt. Dann

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