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Viel Dampf um nichts? - BGH fährt E-Zigaretten-Handel vor den Karren

E-Zigaretten sind längst ein Millionengeschäft. Da erklärt ein Grundsatzurteil den Verkauf der allermeisten "Liquids" für strafbar.

10.02.2016 UPDATE: 10.02.2016 10:48 Uhr 2 Minuten, 11 Sekunden
E-Zigaretten
Der Handel mit E-Zigaretten, die Nikotin enthalten, ist in Deutschland nicht mehr erlaubt. Foto: Friso Gentsch/Archiv

Karlsruhe (dpa) - Es hat schon fast possenhafte Züge: Der Bundesgerichtshof (BGH) veröffentlicht ein wochenaltes Urteil, das die meisten E-Zigaretten-Händler in Deutschland zu potenziellen Straftätern macht. Dabei ist eine gesetzliche Neuregelung für Tabakprodukte längst in Sicht. Nun ist die Unsicherheit groß.

Was genau ist passiert?

Die Karlsruher Richter hatten es mit

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