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Vor der Einstellung zum Arzt: Was bei Gesundheitschecks erlaubt ist

Rückenschmerzen, Migräne oder Depressionen: Längst nicht jeder Bewerber ist gesund. Verlangt der potenzielle Arbeitgeber einen Gesundheitscheck, sind die Sorgen häufig groß.

26.01.2015 UPDATE: 26.01.2015 10:22 Uhr 2 Minuten, 44 Sekunden

Vor dem ersten Arbeitstag zum Betriebsarzt? Rein rechtlich kann der Arbeitgeber Bewerber dazu nicht verpflichten. In der Praxis sieht das jedoch häufig anders aus. Foto: Monique Wüstenhagen

Von Kristin Kruthaup

Köln. (dpa)  Das Vorstellungsgespräch ist überstanden. Die neue Stelle scheint zum Greifen nah - da gibt es eine Besonderheit: Der Arbeitgeber verlangt einen Gesundheitscheck. Mal will er, dass Bewerber zum Betriebsarzt gehen, ein anderes Mal soll es ein Gesundheitszeugnis sein. Viele sind nun unsicher: Müssen Bewerber das machen? Und wenn ja, worauf sollten sie

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