Mitarbeiter können zur Weiterbildung verpflichtet sein
Das ist zum Beispiel bei Fachärzten und Fachanwälten der Fall.
Berlin (dpa/tmn) - Mitarbeiter sind nicht immer davon begeistert, wenn der Arbeitgeber eine Weiterbildung anordnet. Unter Umständen können sie aber dazu verpflichtet sein, daran teilzunehmen, sagt Hans-Georg Meier, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin. Das gilt zum Beispiel, wenn der Arbeitgeber eine neue Produktlinie einführt - und Mitarbeiter dafür geschult werden müssen. Gibt es seitens
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+