Plus Rentenversicherung

Auch Berufseinsteiger haben Anspruch auf Erwerbsminderungsrente

Auszubildende und Berufseinsteiger haben in der Regel noch kaum Rentenbeiträge eingezahlt. Wer aber denkt, dass sie das schlecht gegen Erwerbsminderung absichert, liegt falsch.

24.04.2024 UPDATE: 24.04.2024 09:25 Uhr 1 Minute, 10 Sekunden

Wenn Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr voll arbeitsfähig sind, können sie eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Foto: Julian Stratenschulte/dpa​

Berlin (dpa/tmn) - Ein Unfall oder eine Krankheit kann dazu führen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihrer Beschäftigung nicht mehr oder nur noch eingeschränkt nachgehen können. Das kann zu großen finanziellen Einbußen führen. Eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Krankenversicherung können Betroffene aber in der Regel erst beziehen, wenn sie bereits fünf Jahre lang Beiträge

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