Plus Arbeitsrecht

Kündigung wegen Ermittlungsverfahren: Rechtlich zulässig?

Ob laufendes Ermittlungsverfahren oder Verurteilung wegen Straftat oder Ordnungswidrigkeit: Es wäre unangenehm, wenn der Arbeitgeber davon erfährt. Doch darf er deshalb kündigen?

29.04.2024 UPDATE: 29.04.2024 11:05 Uhr 1 Minute, 15 Sekunden
Hat eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat nichts mit der beruflichen Tätigkeit zu tun, ist es in der Regel nicht zulässig, wenn der Arbeitgeber Beschäftigten deswegen kündigt. Foto: Monika Skolimowska/dpa​

Berlin. (dpa) Stellen Sie sich vor, Sie geraten fälschlicherweise unter den Verdacht einer Straftat, die nichts mit Ihrer Arbeit zu tun hat. Oder Sie begehen in Ihrer Freizeit eine Ordnungswidrigkeit und müssen dafür Strafe zahlen. Was, wenn der Arbeitgeber davon etwas mitbekommt - darf er das Arbeitsverhältnis deswegen kündigen?

Kündigung wegen Straftatverdacht: Was gilt

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