Verbrauchs- und Emissionsangaben

Was das Pkw-Energielabel bringt

Die Kennzeichnung soll zu bewussteren Kaufentscheidungen führen. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

06.05.2024 UPDATE: 06.05.2024 04:00 Uhr 1 Minute, 38 Sekunden
Mehr Informationen: Überarbeitetes Pkw-Label an der Scheibe eines Neuwagens. Foto: dpa

Von Anne Stein

Berlin. Mehr Transparenz soll es bringen und damit zu bewussteren Kaufentscheidungen führen: Ein verändertes Pkw-Label soll Käufer von Neuwagen unter anderem besser über den Verbrauch und die Emissionen des Fahrzeugs informieren. Dafür wurde bereits im Februar die Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung bei Pkw angepasst. Verpflichtend sind die Regelungen nun seit Mai. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Wo finde ich das Label? Das Label ist laut Bundeswirtschaftsministerium ein Hinweis mit spezifischen Verbrauchs- und Emissionsangaben, der beim Verkauf eines Neuwagens direkt an dem ausgestellten Pkw angebracht sein muss. Wird der Neuwagen übers Internet bestellt, muss der Inhalt entsprechend angegeben werden.

Gab es so ein Label auch schon vorher? Ja, das gab es. Ähnlich wie bei Haushaltsgeräten gibt es auch bei Pkw im Autohaus seit Langem eine Kennzeichnung dazu, wie viel Sprit ein Auto – oder im Falle eines E-Autos Strom – verbraucht und wie viel CO2 es ausstößt. Dies wurde bisher schon in farbigen Balken von Grün bis Rot dargestellt.

Am bisherigen System gab es jedoch Kritik: So hatte der ADAC erklärt, die Einstufung auf Basis des Fahrzeugleergewichts bevorzuge schwere Pkw. Verbrauchsarme Kleinwagen würden vielfach mit Rot, große Pkw mit hohem Verbrauch mit Grün gekennzeichnet. Das stifte Verwirrung, eine Korrektur der Verordnung sei unumgänglich gewesen.

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Was ist nun anders? Neu sind gleich mehrere Dinge. Unter anderem basieren Angaben zu Energieverbrauch und CO2-Emissionen nun auf dem sogenannten WLTP-Prüfmessverfahren, das realitätsnähere Werte liefern soll. Außerdem spielt das Gewicht des Fahrzeugs keine Rolle mehr. So soll verhindert werden, dass besonders große und schwere Pkw aufgrund ihres Gewichts in eine bessere CO2-Klasse eingeordnet werden als deutlich leichtere Fahrzeuge mit gleich hohen Emissionen.

Zudem wird für jede Antriebsart ein eigenes Label eingeführt. Bei Plug-in-Hybriden gibt es laut Ministerium eine doppelte Kennzeichnung: Einerseits werde die Klasseneinstufung im Mischbetrieb angegeben, andererseits die CO2-Klasse beim reinen Verbrennerbetrieb.

Spielt die Nutzung des Fahrzeuges eine Rolle? Neu sind auch weitere Angaben zum Energieverbrauch, etwa für vier unterschiedliche Fahrtmodi: Innenstadt, Stadtrand, Landstraße und Autobahn. Für vollelektrische Autos und Plug-in-Hybride werden zudem Stromverbrauch und elektrische Reichweite angegeben. Das Pkw-Label informiert außerdem über die möglichen CO2-Kosten über die nächsten zehn Jahre bei einer Jahresfahrleistung von 15.000 Kilometern.

Wer überprüft, ob die Vorgaben eingehalten werden? Laut Bundeswirtschaftsministerium sind die sogenannten Marktüberwachungsbehörden der Länder dafür zuständig. Werden die Regelungen zum Pkw-Label nicht eingehalten, begehen Hersteller oder Händler unter Umständen eine Ordnungswidrigkeit.

Was bedeutet das alles für Gebrauchtwagen? Für Gebrauchtwagen gelten die in der Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung bei Pkw genannten Kennzeichnungspflichten nicht. Allerdings könne das Label freiwillig genutzt werden, sodas Wirtschaftsministerium.

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