EnBW-Deal: Schiedsgericht gibt Mappus recht
Land hat keinen Anspruch auf Geld aus EnBW-Deal - Gerichtskosten von 9,5 Millionen Euro

Baden-Württembergs Ex-Ministerpräsident Mappus. Foto: dpa
Von Andreas Böhme, RNZ Stuttgart
Stuttgart. Der erste Arbeitstag - und dann gleich solche Post: Nach mehr als drei Jahren wurde der Streit zwischen dem Land und dem französischen Energieversorger EdF sowie dessen Gegenklage überraschend bereits am Mittwochabend "nicht einstimmig" entschieden. Die neue Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne), die das Ressort gestern von Nils Schmid übernahm, ist enttäuscht: "Das Ergebnis ist sehr bedauerlich." Über weitere Details des in englischer Sprache abgefassten Urteils und über das weitere Vorgehen der Landesregierung werde man später sprechen.
Zu hoch waren aber wohl vor allem die Erwartungen: Schmid hatte im Februar 2012 Klage gegen die EdF erhoben. Zuvor hatte er dem damaligen Ministerpräsidenten Stefan Mappus vorgeworfen, mit 4,7 Milliarden Euro viel zu viel für das Aktienpaket bezahlt zu haben. Durch den Kauf war die EnBW nahezu vollständig in die öffentliche Hand des Landes rückgeführt worden. Schmids Gutachter rechneten zunächst eine Überzahlung von zwei Milliarden Euro zusammen, korrigierten sich dann aber auf eine Rückforderung von nur noch knapp 840 Millionen.
Danach passierte lange nichts. Allerdings musste das Land teure Anwälte finanzieren, deren Kosten es nicht mal nennen wollte. Die FDP, die das Verfahren ohnehin als "Hüftschuss ins Blaue" kritisierte, vermisste Transparenz und drohte mit Klage. Schmid wiederum hatte Vertraulichkeit vereinbart und erklärte, über laufendes Regierungshandeln müsse die Opposition nicht aufgeklärt werden. Erst im Januar 2013 nannte der SPD-Mann Kosten in Höhen von 1,3 Millionen Euro, die bis dato als Kostenzuschuss für die Richter und für die Rechtsberatung des Landes angefallen seien. Vor einem Jahr waren es bereits gut viereinhalb Millionen, aber auch diese Angaben müssen nun korrigiert werden: Insgesamt, so Sitzmann gestern, muss das Land nun über 9,5 Millionen zahlen.
Erst spät eröffneten die Richter der Internationalen Handelskammer in Paris das Verfahren - auf neutralem Zürcher Boden und begleitet von Auseinandersetzungen über die höchst unterschiedlichen Gutachten. Gegenseitig warf man sich vor, sich verrechnet zu haben oder von allgemein gebräuchlichen Bewertungsstandards abzuweichen. Mappus hatte 41,50 Euro pro Aktie bezahlt, Schmids Experten hielten dagegen nur 34,09 Euro für angemessen.
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Ende 2014 schien es zumindest einen Fingerzeig auf den Ausgang des Verfahrens zu geben: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart stellte die Verfahren gegen Mappus, seinen damaligen Finanzminister Willi Stächele und den Staatsminister Helmut Rau wegen des Verdachts auf Untreue ein. Begründung: Es sei einfach zu schwierig, den wahren Wert des Aktienpakets im Nachhinein gerichtsfest zu ermitteln.
Mappus nahm die Entscheidung mit Genugtuung auf. "Jetzt ist die Riesen-Show, die Grün-Rot einst begonnen hat, endgültig zu Ende", sagte er. Die Klage sei "politisch motiviert, aber sachlich unbegründet" gewesen. "Welch ein Zufall, dass nun am ersten Tag der grün-schwarzen Landesregierung dieses Thema abgeräumt wird." Ähnlich FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke: Das Verfahren sei eine "Schaufensterklage", die zum Himmel stinke. Er unterstellte, der Schiedsspruch sei "mutwillig" bis nach dem Wahltag verschleppt worden. Er denkt auch über einen Untersuchungsausschuss nach.
Grünen-Politiker Uli Sckerl hingegen kritisierte: "Wer bisher schon Zweifel an der Rechtsfindung durch geheime Schiedsgerichte hatte, sieht diese bestätigt." Zahlen müsse der Steuerzahler.