Bundesgerichtshof in Karlsruhe urteilt über Haftung bei illegalem Upload
Wenige Klicks, und das neue Top-Album aus den Charts steht illegal im Netz. Dumm nur, wenn die Eltern ein paar Wochen später Post vom Anwalt bekommen - und eine saftige Rechnung. Müssen sie für den Schaden aufkommen? An diesem Donnerstag verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe über einen Fall aus München.
Karlsruhe (dpa) Worum geht es in dem Fall? Anfang 2011 taucht das Erfolgsalbum "Loud" der Pop-Sängerin Rihanna in einem Filesharing-Netzwerk auf. Über solche Tauschbörsen ziehen sich die Nutzer unerlaubterweise Musik, Filme oder Spiele auf ihren Computer und stellen die heruntergeladenen Teile der Datei zugleich anderen zur Verfügung. Der Haken an der Sache: Für die geschädigten Firmen ist es
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